Aufgabenbereich Die Steuerverwaltung der Gemeinde Naters ist zuständig für die Erhebung der Steuern der natürlichen und der juristischen Personen. Das Steueramt erteilt unverbindlich Auskünfte über den Steuerbezug der natürlichen und juristischen Personen, über die Erbschafts- und Schenkungssteuern, die Steuern auf Liegenschaftsgewinne, Pauschalsteuern usw.
Steuergrundlagen 2010
Steuergrundlagen
Koeffizient:
1.10
Indexierung:
170 % (Maximum)
Kopfsteuer:
Fr. 24.--
Vergütungszins:
4%
Verzugszins:
4 %
Zinsgutschrift aus Vorauszahlungen:
1%
Hundesteuer:
Fr. 125.--
Grundstücksteuer:
1 ‰
Feuerwehrsteuer:
Die Ersatzabgabe beträgt 2.5% der kommunalen Einkommen- und Vermögenssteuer des Pflichtigen, max. jedoch Fr. 100.-- pro Jahr
Fristverlängerungen Nur durch Einzahlung von Fr. 20.-- (Einzahlungsschein liegt der Steuererklärung bei). Die kantonale Steuerverwaltung in Sitten ist zuständig für die Bewilligung von Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung. Adresse:Kantonale Steuerverwaltung, Bahnhofstrasse 35, 1951 Sitten.
Einsprachen Gegen die Veranlagung der Gemeindesteuern kann der Steuerpflichtige bei der Kommunalen Steuerkommission der Gemeinde Naters, Kant. Steuerverwaltung, Bahnhofstrasse 35, 1951 Sitten, Einsprache erheben. Die Einsprache muss schriftlich innert 30 Tagen ab der Eröffnung der Kantons- und Gemeindesteuern erfolgen. Eine bereits gegen die Veranlagung der Kantonssteuer derselben Periode rechtsgültig erhobene Einsprache gilt ebenfalls gegen die später eröffnete Veranlagung der Gemeindesteuer.
Ausfüllen der Steuererklärung Die Steuerverwaltung der Gemeinde ist behilflich beim Ausfüllen der Steuererklärung. Die Gebühr zum Ausfüllen der Steuererklärung beträgt 1 ‰ des steuerbaren Einkommens, im Minimum Fr. 50.--. Die Bezüger von Ergänzungsleistungen müssen keine Gebühr bezahlen.