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Abtimmungen & Wahlen 

Aufgabenbereich:

Das Amt ist zuständig für die Organisation und die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen

 
Voraussetzungen bei Wahlen und Abstimmungen:

An eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen kann teilnehmen, wer gemäss Verfassung stimmberechtigt ist und im Kanton und in der Gemeinde seit 5 Tagen Wohnsitz hat.
An kommunalen Wahlen und Abstimmungen kann teilnehmen, wer gemäss Verfassung stimmberechtigt ist und in der Gemeinde seit 45 Tagen Wohnsitz hat.

Wahl- und Stimmmaterial, Stimmausweis:

Stimmberechtigte erhalten vor den Wahlen beziehungsweise Abstimmungen den Stimmausweis und das Wahl- und Abstimmungsmaterial.

Briefliche Stimmabgabe:

Der Stimmbürger kann bei Wahlen und Abstimmungen voraussetzungslos brieflich stimmen. Er erhält das Wahl- und Stimmmaterial, indem er es persönlich auf der Gemeindekanzlei gegen Unterschrift abholt oder indem er ein Gesuch an die Gemeinde richtet. Die briefliche Stimmabgabe muss vor den Wahlen/Abstimmungen via Postsendung an die Gemeindekanzlei gelangen. Verspätete briefliche Stimmabgaben und solche, deren Absender nicht identifiziert werden können, werden nicht berücksichtigt.


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Gemeindeverwaltung Naters
Kirchstrasse 3
3904 Naters
T: 027 922 75 75
F: 027 922 75 65
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