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Aufgabenbereich: Das Gemeindearbeitsamt ist zuständig für die Erfassung der sich meldenden Stellensuchenden. Es arbeitet mit dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum zusammen. Das Gemeindearbeitsamt vollzieht unter Aufsicht und nach Weisungen des kantonalen Arbeitsamtes die Vorschriften über die Arbeitslosenversicherung. Eine enge Zusammenarbeit ist auch mit anderen Institutionen, Organisationen und Unternehmen, die auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung tätig sind, wichtig.
Grundsatz:
Die arbeitslose Person, welche Arbeitslosenentschädigung beanspruchen will, muss sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich beim Gemeindearbeitsamt der Wohngemeinde oder beim Arbeitsamt der Gemeinde, in der sie sich als Wochenaufenthalter aufhält, melden.
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