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| Eidgenössische und kommunale Abstimmungen vom 9. Juni 2013 |
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09.06.2013
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1. Einberufung
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 9. Juni 2013, um über folgende Vorlagen abzustimmen:
eidgenössisch
- die Volksinitiative vom 7. Juli 2011 Volkswahl des Bundesrates;
- die Änderung vom 28. September 2012 des Asylgesetzes (AsylG)
kommunal
- das Gemeindewappen der fusionierten Gemeinde Naters
2. Allgemeine Informationen
Stimmausweis (Rücksendungsblatt)
Ohne Stimmausweis (Rücksendungsblatt) ist die Teilnahme am Urnengang nicht möglich. Wer den Ausweis nicht erhalten hat, kann in der Kanzlei (Telefon 027 / 922 75 75) bis spätestens Donnerstag, 6. Juni 2013 eine Kopie verlangen.
Briefliche Stimmabgabe
Alle Stimmberechtigten erhalten die Unterlagen zugestellt. Der Stimmbürger, welcher brieflich abstimmen will, legt das Stimmmaterial und seinen Stimmausweis (Rücksendungsblatt) unterschrieben in das offizielle Rücksendekuvert. Ohne Unterschrift oder ohne Stimmausweis ist die Stimmabgabe ungültig.
a) Zustellung per Post
Übt der Wähler seine briefliche Stimmabgabe auf postalischem Weg aus, so frankiert er den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif und übergibt diesen einem Postbüro. Die Sendung muss bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Freitag, 7. Juni 2013 eintreffen. Die Gemeinde verweigert ungenügend frankierte Umschläge, die auf postalischem Weg zugestellt werden.
b) Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Wähler kann seine briefliche Stimmabgabe auch ausüben, indem er den ver-schlossenen nicht frankierten Übermittlungsumschlag direkt in der Gemeindekanzlei in die Urne legt.
Die Hinterlegung der Stimmabgabe kann erfolgen, sobald der Stimmbürger das Stimmmaterial erhalten hat, spätestens aber bis Freitag, der dem Urnengang vorausgeht.
- Die Gemeindekanzlei Naters ist von Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
- Die Gemeindekanzlei Birgisch ist am Mittwoch von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
- Die Gemeindekanzlei Mund ist am Dienstag und Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
c) Stimmabgabe im Stimmlokal
Der Stimmbürger übt sein Wahlrecht auch aus, indem er das offizielle Stimmkuvert persönlich in den Wahllokalen Naters, Blatten, Birgisch oder Mund in die Urne legt. Das Stimmmaterial, das nach Hause zugestellt wurde, muss ins Stimmlokal mitgenommen werden. Der Stimmausweis (Rücksendungsblatt) muss bei der Stimmabgabe im Stimmlokal vorgelegt und abgegeben werden.
3. Urnenöffnungszeiten
Die Stimmlokale sind wie folgt geöffnet:
Naters Zentrum Missione
Samstag, 8. Juni 2013, 17.00 bis 19.00 Uhr
Sonntag, 9. Juni 2013, 10.00 bis 12.00 Uhr
Blatten Tourismusbüro
Samstag, 8. Juni 2013, 18.45 bis 19.45 Uhr
Birgisch Mehrzweckhalle
Sonntag, 9. Juni 2013, 09.15 bis 10.15 Uhr
Mund Burgerstube
Sonntag, 9. Juni 2013, 10.45 bis 11.45 Uhr
Gemeinde Naters
Naters, 15. Mai 2013
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| Abstimmung vom 9.06.2013.pdf |
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Kontaktinformationen
Birgisch -> Kontakt
Mund -> Kontakt
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