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Bewilligungsarten
Permis L (Kurzaufenthaltsbewilligung EG/EFTA) Aufenthalt mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz
- Gültigkeit der Bewilligung: maximal 364 Tage oder gemäss Gültigkeit anhand des Arbeitsvertrages
Permis B (Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA + Drittstaaten) Längerfristiger Aufenthalt mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz
- Gültigkeit der Bewilligung EG/EFTA: maximal 5 Jahre oder gemäss Gültigkeit anhand des Arbeitsvertrages
- Drittstaaten (max. 1 Jahr)
Permis C (Niederlassungsbewilligung EG/EFTA+ Drittstaaten) Unbeschränktes Aufenthaltsrecht mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz
- Gültigkeit der Bewilligung EG/EFTA: maximal 5 Jahre
- Drittstaaten (max. 5 Jahre)
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