Wahlen/Abstimmungen

Zuständigkeit Aufgabenbereiche
Die Kanzleidienste sind zuständig für die Organisation von Wahlen und Abstimmungen.

Voraussetzungen bei Wahlen und Abstimmungen
An eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen kann teilnehmen, wer gemäss Verfassung stimmberechtigt ist und im Kanton und in der Gemeinde seit 5 Tagen Wohnsitz hat.
In kantonalen Angelegenheiten sind die Stimmbürger stimmberechtigt, die am Wahl- oder Abstimmungstag seit 30 Tagen im Kanton und seit 5 Tagen in der neuen Gemeinde Wohnsitz haben.
In kommunalen Angelegenheiten sind die Stimmbürger stimmberechtigt, die am Wahl- oder Abstimmungstag seit 30 Tagen in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Wahl- und Abstimmungsmaterial, Stimmkarten
Stimmberechtigte erhalten vor den Wahlen bzw. Abstimmungen den Stimmausweis und das Wahl- und Abstimmungsmaterial zugestellt.

Stimmabgabe im Stimmlokal
Das Ihnen nach Hause zugestellte amtliche Stimmmaterial (Rücksendungsblatt/Stimmausweis, Kuvert und Stimmzettel) muss an die Urne mitgenommen werden.

Urnenöffnungszeiten
Briefliche Stimmabgabe
Stimmabgabe an der Kanzleiurne
Öffnungszeiten