Fundbüro

Verlorene und gefundene Gegenstände

Täglich werden Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert, und die betroffene Person ist dankbar, wenn sie den verlorenen Gegenstand wieder zurück erhält.

Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben:

  • Die Finder haben nach Gesetz ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache, dies liegt jedoch im Ermessen des Besitzers.
  • Die Mitarbeitenden des Fundbüros kontaktieren den Besitzer, sofern die Fundsache eindeutig identifiziert werden kann.
  • Kann die Fundsache nicht vermittelt werden, wird die Finderin oder der Finder nach Ablauf von 5 Jahren benachrichtigt, dass der Gegenstand abgeholt werden kann.
  • Nicht vermittelte Fundgegenstände werden nach 5 Jahren archiviert.
  • Diebesgut, Haus- und Anstaltsfunde sind nicht finderlohnpflichtig.

Das Fundbüro für Fundgegenstände gehört in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindepolizei.